Hausordnung

Hausordnung für den Freiraum, Innovationslabor der Bergischen Universität Wuppertal

Diese Hausordnung gilt in Verbindung mit der Hausordnung der Bergischen Universität Wuppertal (vom 25. Oktober 2004), die als Satzung auf Grund des § 2 Abs. 4 und des § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003, in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Grundordnung der Bergischen Universität Wuppertal vom 24. Juli 2003 (Amtl. Mittlg. 20/03) erlassen und am 26. Oktober 2004 (Amtl. Mittlg. 47/04) verkündet worden ist.

§ 1 Zweck der Hausordnung

1. Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Freiraums, Innovationslabor der Bergischen Universität in der Bärenstr. 11-13 in 42117 Wuppertal (im folgenden Freiraum genannt).

2. Mit dem Betreten des Freiraums erkennen die Besucher/innen und Nutzer/innen die Bestimmungen dieser Ordnung an. Darüber hinaus verpflichten sie sich, allen Anordnungen des Personals generell Folge zu leisten.

§ 2 Hausrecht

 Das Hausrecht im Freiraum wird von dem anwesenden Personal ausgeübt.

§ 3 Nutzungsrechte und Öffnungszeiten

1. Die Arbeitsflächen (Arbeitsraum und Veranstaltungsflächen) dürfen nur nach vorheriger kostenfreier Anmeldung auf unserer Homepage genutzt werden.

2. Es gelten die jeweils im Internet bekannt gegebenen Öffnungszeiten.

3. Während Veranstaltungen sind auf Aufforderung des Betreuungspersonals die betreffenden Arbeitsflächen frei zu machen.

§ 4 Verhalten im Freiraum

1. Die Nutzer/innen des Freiraums haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden. Die Nutzung des Freiraums und der Aufenthalt im Freiraum erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2. Insbesondere ist nicht gestattet

  • das Rauchen im Freiraum,
  • das Mitbringen von Tieren in den Freiraum,
  • das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter,
  • das Betreten der Büros und Lagerbereiche ohne Aufforderung,
  • das Konsumieren von mitgebrachten alkoholischen Getränken.

3. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Die Nutzer/innen haften für alle von ihnen verursachten Schäden.

4. Eine Geräuschbelästigung anderer Nutzer/innen ist weitestgehend zu vermeiden.

5. Bei ausgelöstem Feueralarm ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen.

§ 5Haftung

Die Nutzung der Räumlichkeiten des Freiraums sowie der Garderobe und Toiletten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Bergische Universität keine Haftung.

Allen Nutzer/innen des Freiraums wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Arbeit im Freiraum Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den Räumlichkeiten des Freiraums übernimmt die Bergische Universität keine Haftung. Mit der Anmeldung im Freiraum wird der oben angeführte Haftungsausschluss anerkannt.

§ 6 Verstöße gegen die Hausordnung

1. Das Personal hat im Interesse aller Nutzer/innen und Besucher/innen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Hausordnung eingehalten werden; seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten.

2. Das Personal ist berechtigt, Nutzer/innen und Besucher/innen, die gegen die Hausordnung verstoßen und/oder die gegebenen Anweisungen missachten, aus dem Freiraum zu weisen.

3. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals vorsätzlich missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen und muss mit Erstattung einer Strafanzeige gerechnet werden.

4. Dem Personal sind auf Verlangen die Personalien anzugeben und durch den Personalausweis oder durch ein vergleichbares Dokument (Reisepass o. ä.) zu belegen.

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